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Der "Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V." (EKF e. V.) fördert die folgenden gemeinnützigen Zwecke: Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Die Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung im Rahmen des letzten Freistellungsverfahrens durch das zuständige Finanzamt ergab:
Das Finanzamt Hamburg-Nord hat dem EKF e.V. antragsgemäß die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2017 - 2019 mit Freistellungsbescheid (für 2017 bis 2019 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) vom 23.07.2020 zuerkannt.

"Die Körperschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient."

"Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO."

Neben der Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung im Rahmen des Freistellungsverfahrens erfolgte vorab die Prüfung der Satzung, ob diese den Anforderungen genügt, die nach den Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) an die Satzungen steuerbegünstigter Körperschaften zu stellen sind.

Das Ergebnis dieser Prüfung ergab, dass die Satzung des EKF e.V. diesen Anforderungen genügt. Das Finanzamt hat dem EKF e.V. einen Bescheid gemäß § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erteilt, welcher ein Grundlagenbescheid für den Freistellungsbescheid ist. Dieser Bescheid ist zeitlich unbegrenzt für die ihm zugrunde liegende Satzung gültig.

Der "Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V." ist im hamburgischen Vereinsregister (Amtsgericht Hamburg; VR 9561) eingetragen; gemäß § 2 der Vereinssatzung obliegt ihm u. a. die "gemeinnützige Förderung der kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland bzw. den Beziehungen zwischen den europäischen Staaten, soweit sich dies aus der Sache ergibt..."

Spenden für unsere Projekte werden erbeten auf das nachfolgende Konto:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V., Hamburg
Hamburger Volksbank
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2


Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!