EKF e. V. finanziert Therapiematerial für behinderte Kinder und Jugendliche

Besuch bei Colmeia

Wir sind stolz, dass wir anlässlich unseres jüngsten Aufenthaltes auf den Kapverden, im Namen des EKF e. V. eine Spende in Höhe von 400.000 CVE (ca. 3.500 EUR) für den Verein „Colmeia“ überreichen konnten.

Colmeia ist eine gemeinnützige Organisation auf Cabo Verde, die vor allem Kinder und Jugendliche mit Behinderungen durch verschiedene, multidisziplinäre therapeutische Maßnahmen mit dem Ziel einer inklusiven sozialen Entwicklung fördert.

Wir haben Colmeia bewusst an einem Werktag besucht, um einen persönlichen Eindruck von der dort geleisteten Arbeit zu erhalten. Und wir waren, ohne zu übertreiben, von der unglaublich freundlichen und von natürlicher Zuneigung geprägten Einstellung gegenüber den betreuten Kindern und Jugendlichen tief beeindruckt.

Die Präsidentin des Vereins, Frau Dr. Isabel Moniz, schilderte ausführlich die Arbeit der von ihr ins Leben gerufenen Organisation und führte uns durch deren Räumlichkeiten, in denen aktiv mit den Behinderten, oder besser gesagt, den Menschen mit besonderen Bedürfnissen, gearbeitet wurde.

Mit der Spende des EKF e. V. wird dringend benötigtes, konkretes therapeutisches Material (Gehhilfen, Therapieliegen und ein Audiometer zum Test von Schwerhörigkeit) angeschafft.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Mitgliedern, Spender*Innen und Förder*Innen, die die Realisierung dieses Projektes ermöglicht haben.

Für die Realisierung zukünftiger Projekte bitten wir um Ihre Unterstützung.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 25.04.2024 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 25.04.2024 für die Jahre 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bernd Jetter