Sanierung des Kindergartens Jardim Infantil de Variante Monte Pousada

Kindergarten Jardim Infantil de Variante Monte Pousada

Zwischenzeitlich sind die Arbeiten bei unserem aktuellen Sanierungsprojekt in vollem Gange. Unser Mitglied, Bob Stotzka, der die Maßnahme in bewährter Weise vor Ort steuert und koordiniert, hat aktuell eindringliche Fotos geschickt.

Der marode Fußboden wurde aufwendig abgetragen. Die Fassade weist, wie bei vielen Häusern auf Cabo Verde der Fall, erhebliche und deutlich mehr als erwartete (Setzungs-) risse auf. Dede und sein Bauteam haben diese in mühevoller Arbeit freigelegt, sodass sie nun frisch verfüllt werden können. 
Insgesamt gestaltet sich die Sanierung aufwendig und anspruchsvoll.

Bei unserem aktuellen Sanierungsprojekt handelt es sich um den Kindergarten Jardim Infantil de Variante Monte Pousada, der im Jahr 2009 errichtet wurde und nach knapp 15 Jahren Betrieb nun sehr renovierungsbedürftig ist.

Der Kindergarten liegt am Rande eines Neubaugebietes, in welchem zukünftig viele Kinder wohnen werden. 

Die bewährte Zusammenarbeit zwischen der Câmara Municipal Santa Miguel und dem EKF e. V. wird hierbei fortgesetzt.

Der Gesamtaufwand der Sanierungsmaßnahmen beträgt 6.000 Euro – davon wird der EKF e. V. einen Anteil in Höhe von 75 % (= 4.500 Euro) übernehmen. Die Câmara Municipal Santa Miguel beteiligt sich mit den restlichen 25 % an den Gesamtkosten. 
Für weitere Sanierungsmaßnahmen von Kindergärten und Schulen in der Republik Kap Verde ist der EKF e. V. auf Spenden angewiesen.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 25.04.2024 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 25.04.2024 für die Jahre 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bernd Jetter