Sanierungsmaßnahme im Kindergarten "Jardim dos Flores“: Decke muss komplett abgetragen werden

Sanierungsmaßnahme im Kindergarten "Jardim dos Flores“.

Die Bauarbeiten für den Kindergarten „Jardim dos Flores“ in Ponta Achada haben begonnen und das Team von Dede leistet momentan schwere Arbeit. 

Die vorhandene Decke wird komplett abgetragen und erneuert. Dieses wird einige Zeit in Anspruch nehmen! Danach werden die Ausbesserungsarbeiten beginnen.

Die technischen Einkäufe sind alle getätigt.

Die Lehrkräfte des Kindergartens freuen sich schon jetzt auf die Fertigstellung und bedanken sich beim EKF e. V. über die großzügige Spende!
Der Gesamtaufwand beträgt 6.000 Euro – davon hat der EKF e. V. einen Anteil in Höhe von 75 % (= 4.500 Euro) übernommen. Die erforderlichen restlichen 25 % (= 1.500 Euro) wurden von der Camara Santa Cruz übernommen. Bereits in der Vergangenheit hat der EKF e. V. mit der Camara Santa Cruz vertrauensvoll zusammengearbeitet und so verschiedene Projekte gemeinsam realisieren können.
Im Kindergarten werden aktuell insgesamt 50 Kinder von 3 Erzieher*Innen in zwei Schichten betreut werden. Morgens werden 26 Kinder in die Obhut der engagierten Erzieher*Innen gegeben und 24 Kinder besuchen nachmittags die Einrichtung.

Für weitere Sanierungsmaßnahmen von Kindergärten und Schulen in der Republik Kap Verde ist der EKF e. V. auf Spenden angewiesen.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 23.07.2020 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 23.07.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bob Stotzka