Dank Ihrer Spenden konnten die Renovierungsmaßnahmen im Kindergarten Letizia in Achada Laje (Insel Santiago) beginnen. 32 Kinder besuchen den Kindergarten in Achada Laje. Der Ort liegt zwischen Calheta S. Miguel und Pedra Badejo. Der Kindergarten benötigt dringend einen Außenanstrich sowie eine Metallumzäunung zur Absicherung des Grundstücks.
Die ersten Tätigkeiten kamen durch meine Veranlassung von den Technikern der Camera Santiago. Der gesamte alte Sand des Spielplatzes wurde vollkommen abgetragen. Hier hatten sich im Laufe der Jahre viele Keime und andere Krankheitserreger eingenistet. Jetzt haben wir keinen Sand, sondern eine spezielle Erde auf den Platz geschüttet. Diese Erde ist besonders weich und klebt nicht bei Nässe. Also ähnliche Eigenschaften wie der Sand. Für die Kinder ist dies nun eine Wohltat!
Die erste Stufe ist die Umzäunung des Geländes. Es wird ein Metallzaun errichtet, welcher nicht überwunden werden kann. Es ist ein Vorteil, denn auch in Ruhezeiten können keine Kinder oder Jugendliche das Gelände betreten, wenn das Tor abgeschlossen ist.
Diese Außenarbeiten werden in ein paar Tagen abgeschlossen sein, so daß wir mit der Renovierung des Gebäudes beginnen können.
Die Kosten wurden von unserem bewährten Handwerkerteam auf umgerechnet 4.OOO,-- kalkuliert (Material- und Arbeitskosten). Die örtliche Verwaltung begrüßt die geplante Maßnahme ausdrücklich.
Für die Durchführung weiterer Renovierungsmaßnahmen in Kindergärten und Grundschulen sind wir auf Spendengelder angewiesen. Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)
Wir freuen uns über jede Spende für unsere humanitären Hilfsprojekte in der Republik Kap Verde.
Der EKF e.V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 11.09.2017 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 11.09.2017 für die Jahre 2014 bis 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!
30.3.2019