Im Auftrag des EKF e.V. nutzten wir unseren jüngsten Aufenthalt auf der Insel Santiago, um uns davon zu überzeugen, dass die im Vorjahr erfolgte Bücherspende des EKF e.V. im Wert von ca. 2.000 Euro für die Schulbibliothek in der Grundschule in Boa Entrada gut angenommen wird.
Es war schön zu sehen, dass die Bücher von den 150 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 aktiv benutzt werden und der Schulleiter dankte uns nochmals herzlich für die wertvolle Spende.
Mittels der Schulbücher sollen die 150 Schülerinnen und Schüler der Grundschule Bõa Entrada in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht der Lehrer mit den richtigen Büchern in der Schule zu erledigen.
Ziel des gemeinsamen Projektes von EKF e.V. und dem Honorarkonsulat der Republik Kap Verde im Saarland ist es, die Grundschule in Bõa Entrada darüber hinaus kontinuierlich mit weiteren benötigten Schulbüchern für jedes Unterrichtsfach und jede Klassenstufe aufzustocken.
Hierfür werden weitere Spendengelder benötigt.
Bitte helfen Sie uns, die Grundschüler von Bõa Entrada dabei zu unterstützen, einen kostenlosen Zugang zu aktuellem Bildungsmaterial zu erhalten.
Spenden sind erbeten unter dem Stichwort: Bõa Entrada:
Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort Bõa Entrada auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)
Der EKF e.V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 4.03.2015 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 4.03.2015 für die Jahre 2011 bis 2013 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!
15.4.2016