Renovierung der Grundschule Escola José Delgado Freire - Schwerstarbeit für die Handwerker

Es ist Schwerstarbeit für die Handwerker. Das Abtragen der Decke mit einem Schlagbohrer nimmt sehr viel Zeit und Kraft in Anspruch. Bis morgen wird die Decke komplett abgerissen sein, so dass die weiteren Baumaßnahmen beginnen können.

Im Auftrag des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V. haben die Renovierungsarbeiten - 1. Teil - in der Grundschule Escola José Delgado Freire in São Miguel (Insel Santiago) kürzlich begonnen. In diesem ersten Abschnitt der Maßnahmen wird ein Gebäude nahezu 'vollrenoviert' - der Gesamtaufwand für dieses Teil-Projekt beträgt umgerechnet ca. 4.250,-- €.

In Zusammenarbeit mit dem Honorarkonsulat der Republik Kap Verde im Saarland und ermöglicht durch die großzügige Unterstützung der 'Corinna-Krüger-Stiftung' erwartet das bewährte Renovierungsteam eine Mammut-Aufgabe: Die Grundschule in São Miguel (Insel Santiago) verfügt über drei große Gebäude, 2 kleine Gebäude, 1 Küche, 1 Büro sowie 1 Toilette (getrennt Mädchen und Jungen).

Nach sorgfältiger Besichtigung der Schule durch unseren Vertrauensmann Bob Stotzka sowie dem Leiter des bewährten Renovierungsteams im Beisein des Schulleiters der Grundschule von São Miguel ergäben sich sehr umfangreiche Renovierungsmaßnahmen im Wert von ca. 10.000 Euro (zuzüglich 2.000 Euro Reserve für unvorhergesehene Maßnahmen).

Unser herzlicher Dank geht vor allem an die 'Corinna-Krüger-Stiftung' sowie an alle Spenderinnen und Spender, insbesondere an Kerstin und Niels Gründel, Horst und Uta Gründel sowie Stefan Dröge für ihre großzügige finanzielle Unterstützung.

Die örtliche Schulaufsicht begrüßt dieses umfangreiche Vorhaben ausdrücklich.

Kurz-Bericht unseres Vertrauensmann vor Ort, Bob Stotzka: 'Die Häuser sind teilweise sehr auseinander gerissen und der Fußmarsch der Schüler ist oft sehr beschwerlich. Es sind gefährliche, kleine Wege, welche passiert werden müssen. Die Schule ist in einem katastrophalem Zustand! Es graust selbst mich in die Räume einzutreten. Der Schimmel 'grüßt' an allen Ecken. Ein Schulhaus, welches unser erster Bauabschnitt werden soll, ist nicht mehr begehbar: Einsturzgefahr! Die Toiletten-Anlagen sind außer Funktion, so dass die Kinder ihre Notdurft außerhalb der Schulgebäude verrichten müssen. Die Räumlichkeiten der Küche sind durch die Krankheitskeime - Schimmel und Ungeziefer - für unsere Verhältnisse nicht mehr begehbar.'

Leider ist die Total-Sanierung eines Gebäudes unausweichlich und schlägt mit ca. 3.800 Euro zu Buche. Für das Streichen aller Gebäude (inkl. 85 Fenster und 7 Türen) sowie dem benötigten Material fallen ca. 3.000 Euro an. Die Maßnahmen zur Herstellung der Toiletten-Anlagen belaufen sich auf ca. 1.300 Euro. Ferner benötigt ein Gebäude ein neues Dach (Kosten ca. 500 Euro).

Die Gesamt-Renovierungsdauer - wenn eine Ausführung 'am Stück' möglich wäre - würde ca. drei Monate betragen.

Nach Abschluss der ersten Teil-Renovierung steht der zweite Renovierungsabschnitt auf dem Programm: das großes Haus mit 2 Klassen sowie 1 Bürohaus bedarf einer gründlichen Überholung - Kosten ca. 3.800,-- €.
 
Daran schließt sich der dritte Renovierungsabschnitt an: 1 kleinere Klasse, Küche sowie Toiletten - Kosten: ca. 2.200,-- €.

Für den zweiten und dritten Renovierungsabschnitt werden dringend weitere Spendengelder benötigt, damit die derzeit vorherrschenden unhaltbaren Zustände möglichst schnell beseitigt werden können.

Spenden sind erbeten unter dem Stichwort: „São Miguel“:

Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort „São Miguel“ auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V.:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
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BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)


Der EKF e.V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 4.03.2015 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 4.03.2015 für die Jahre 2011 bis 2013 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!
Bob Stotzka
26.1.2016