Renovierung der Grundschule in São Miguel (Insel Santiago) - für den Start des 1. Bauabschnittes fehlen nur noch 1.000 Euro

Die Renovierung der Grundschule in São Miguel (Insel Santiago) ist das nächste größere Renovierungsvorhaben des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.

In Zusammenarbeit mit dem Honorarkonsulat der Republik Kap Verde im Saarland und ermöglicht durch die großzügige Unterstützung der 'Corinna-Krüger-Stiftung' erwartet das bewährte Renovierungsteam eine Mammut-Aufgabe: Die Grundschule in São Miguel (Insel Santiago) verfügt über drei große Gebäude, 2 kleine Gebäude, 1 Küche, 1 Büro sowie 1 Toilette (getrennt Mädchen und Jungen). Die Grundschule in São Miguel hat momentan 152 Schülerinnen und Schüler sowie 8 Lehrkräfte.

Kurz-Bericht unseres Vertrauensmann vor Ort, Waldemar Stotzka: 'Die Häuser sind teilweise sehr auseinander gerissen und der Fußmarsch der Schüler ist oft sehr beschwerlich. Es sind gefährliche, kleine Wege, welche passiert werden müssen. Die Schule ist in einem katastrophalem Zustand! Es graust selbst mich in die Räume einzutreten. Der Schimmel 'grüßt' an allen Ecken. Ein Schulhaus, welches unser erster Bauabschnitt werden soll, ist nicht mehr begehbar: Einsturzgefahr! Die Toiletten-Anlagen sind außer Funktion, so dass die Kinder ihre Notdurft außerhalb der Schulgebäude verrichten müssen. Die Räumlichkeiten der Küche sind durch die Krankheitskeime - Schimmel und Ungeziefer - für unsere Verhältnisse nicht mehr begehbar.'

Nach sorgfältiger Besichtigung der Schule durch unseren Vertrauensmann Waldemar Stotzka sowie dem Leiter des bewährten Renovierungsteams im Beisein des Schulleiters der Grundschule von São Miguel ergäben sich sehr umfangreiche Renovierungsmaßnahmen im Wert von ca. 10.000 Euro (zuzüglich 2.000 Euro Reserve für unvorhergesehene Maßnahmen).

Leider ist die Total-Sanierung eines Gebäudes unausweichlich und schlägt mit ca. 3.800 Euro zu Buche. Für das Streichen aller Gebäude (inkl. 85 Fenster und 7 Türen) sowie dem benötigten Material fallen ca. 3.000 Euro an. Die Maßnahmen zur Herstellung der Toiletten-Anlagen belaufen sich auf ca. 1.300 Euro. Ferner benötigt ein Gebäude ein neues Dach (Kosten ca. 500 Euro).

Die Gesamt-Renovierungsdauer - wenn eine Ausführung 'am Stück' möglich wäre - würde ca. drei Monate betragen.

Die Mitgliederversammlung hat aber beschlossen, die notwendigen Maßnahmen in drei zuvor mit dem Renovierungsteam abgestimmten Renovierungsabschnitte aufzuteilen und nur in zeitlicher Abhängigkeit von eingehenden zweckgebundenen Spenden durchzuführen:

1. Bauabschnitt: Das Gebäude mit der 'Vollrenovierung' wäre Teil I. Der Gesamtaufwand für dieses Projekt beträgt 4.250,-- €.

2. Bauabschnitt: Großes Haus mit 2 Klassen sowie 1 Bürohaus renovieren.
Kosten 3.800,-- €.

3. Bauabschnitt: 1 kleinere Klasse, Küche sowie Toiletten. Renovierung beträgt 2.200,-- €.

Die örtliche Schulaufsicht begrüßt dieses umfangreiche Vorhaben ausdrücklich.

Für diese notwendigen Renovierungsmaßnahmen werden dringend weitere Spendengelder benötigt, damit die derzeit vorherrschenden unhaltbaren Zustände möglichst schnell beseitigt werden können.

Für den ersten vorgesehenen Bauabschnitt fehlen aktuell nur noch 1.000 Euro Spendengelder.

Unser herzlicher Dank geht vor allem an die 'Corinna-Krüger-Stiftung' sowie an alle Spenderinnen und Spender, insbesondere an Kerstin und Niels Gründel für ihre großzügige finanzielle Unterstützung.

Spenden sind erbeten unter dem Stichwort: „São Miguel“:

Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort „São Miguel“ auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V.:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Der EKF e.V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 4.03.2015 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 4.03.2015 für die Jahre 2011 bis 2013 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!
Arne Lund
26.11.2015