Das Flachdach des Kindergartens Sorriso benötigt nun noch eine zusätzliche Schutzschicht

Ein erfolgreicher Arbeitstag ging zu Ende und die Innen-Arbeiten sind so gut wie abgeschlossen. Der Fußboden ist als Letztes geplant.

Heute erfolgten die Arbeiten an der Außen-Front an der inneren Seite des Kindergartens. Es war sehr viel Kleinarbeit notwendig. Die alten Farben wurden abgekratzt und es musste sehr viel gespachtelt werden. Außerdem bekam die innere Mauer des Hofes ihren ersten Anstrich. Mit den Arbeiten bin ich sehr zufrieden und der Kindergarten kann sich in Zukunft zeigen lassen!

Morgen erfolgt der Anstrich der Außenseite des Gebäudes und bis zum Wochenende werden alle Arbeiten abgeschlossen sein - bis auf das Dach.

Im Anschluss an diese Renovierungsaktion würden wir gern noch eine zusätzliche Schutzschicht aus einer wasserundurchlässigen Bitumenmasse auf das Flachdach auftragen lassen.

Für diese Maßnahme sind 500 Euro veranschlagt worden (Arbeitskraft und Materialien, u. a. die Bitumenmasse). Dank eingegangener Spendengelder fehlen uns aber nun nur noch 250 Euro hierfür.

Bitte unterstützen Sie uns bei unseren Bemühungen, den Kindergarten komplett zu renovieren.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort „SORRISO“ auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)


Der EKF e. V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 21.03.2012 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 21.03.2012 für die Jahre 2008 bis 2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Bob Stotzka
4.2.2015