Kindergarten „Sorriso“ strahlt in neuen Farben

Es ist einfach toll, wenn die Sonne die neuen Farben des Kindergartens bescheint!

Gestern bekam die Küche ihren zweiten Anstrich. Die Außenfassade ist nach dem Anstrich nicht mehr wiederzuerkennen. Das Schild 'Sorriso' grüßt alle Autofahrer, die hier vorbei kommen. Es hängt also bewusst höher!

Natürlich bekamen wir sofort hohen Besuch: Padre Alfredo von Calheta besichtigte die neuen Räume sowie die Außenfront und war total begeistert.

Es hat sich hier nun überall herum gesprochen, dass der schönste Kindergarten von S. Miguel, nämlich 'Sorriso' in Flamengos, ein neues Gesicht bekommen hat.

Im Auftrag des EKF e.V. habe ich den Bürgermeister von Calheta eingeladen, den teil-renovierten Kindergarten in Augenschein zu nehmen. Wir freuen uns auf seinen Besuch.

Vor dem Besuch des Bürgermeisters würden wir gern noch den Fußbodenanstrich in den bisher renovierten Räumen Saal I und II, im Treppenbereich sowie im kleinen Korridor und im Büro vornehmen lassen. Neben den hierfür benötigten ca. 70 Litern Spezialfarbe fallen noch kleinere Materialkosten und natürlich der Arbeitslohn für den Fußbodenanstrich an.

Umgerechnet kostet diese weitere Renovierungsmaßnahme ca. 1.000 Euro.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, den Kindergarten komplett zu renovieren. Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort „SORRISO“ auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V.:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Der EKF e.V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 21.03.2012 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 21.03.2012 für die Jahre 2008 bis 2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Arne Lund
8.4.2014