In Zusammenarbeit mit dem Honorarkonsulat der Republik Kap Verde im Saarland hatte der EKF e.V. im Jahre 2012 begonnen, in der Grundschule Escola Polo No. III in Nhagar eine Schulbibliothek aufzubauen.
Mittels der Schulbücher sollen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Escola Polo No. III de Nhagar in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht der Lehrer mit den richtigen Büchern in der Schule zu erledigen.
Honorarkonsul Rolf-Dieter Müller und Frau Gudrun Müller übergaben im Frühjahr 2013 in einer feierlichen Zeremonie im Namen des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V. an die Schulleitung der Grundschule eine erste Schulbuch-Spende. Für (fast) jede Klassenstufe konnten pro Unterrichtsfach je 3 Bücher zur Verfügung gestellt werden. Der Bezug der Bücher im Wert von ca. 2.500 Euro erfolgte über den lokalen Buchhandel in Praia.
Die Grundschule von Nhagar liegt im Bezirk Assomada auf der Insel Santiago. Die Schule ist nur mit den einfachsten Mitteln ausgestattet. Es besteht ein besonderer Bedarf an Anschauungsmaterial sowie Lese- und Lehrmaterial in portugiesischer Sprache.
Ziel ist es, die Schulbibliothek kontinuierlich mit weiteren benötigten Schulbüchern für jedes Unterrichtsfach und jede Klassenstufe aufzustocken.
Hierfür werden weitere Spendengelder benötigt, damit wir 2014 die nächste Schulbuch-Spende realisieren können.
Bitte helfen Sie uns, die Grundschüler von Nhagar dabei zu unterstützen, einen kostenlosen Zugang zu aktuellem Bildungsmaterial zu erhalten.
Bitte unterstützen Sie das Vorhaben und überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort Schulbibliothek Nhagar auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2(Hamburger Volksbank)
Der EKF e.V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 21.03.2012 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 21.03.2012 für die Jahre 2008 bis 2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank!!!
27.11.2013