Bei einem Besuch in der Schule von Estância de Brás habe ich spontan meine Hilfe angeboten, als man mir die Küche zeigte, die in einem desolaten Zustand war.
Die Schulleitung der Escola Nr. 7 de Estância de Brás äußerte den Wunsch, die Küche von Grund auf zu renovieren. Die Pläne sahen nicht nur vor, eine Mauer einzuziehen. Es sollte die Küche neu verputzt, gefließt und gestrichen werden.
Die Kosten für das Material wurden auf ca. 600 Euro geschätzt. Der größte Teil der Renovierungsarbeiten sollte durch unentgeltliche Eigenleistung von örtlichen Fachleuten erbracht werden.
Im darauffolgenden Jahr hat man mich eingeladen, die erfolgte Renovierung zu begutachten. Auch ein neues Spülbecken konnte von der Spende noch angeschafft werden.
Als besonders positiv empfinde ich das Eigenengagement der Bevölkerung. Auch die örtliche Verwaltung, die Delegação de S. Nicolau, räumte den Renovierungsarbeiten an der Schule einen hohen Stellenwert ein und beteiligte sich mit einem Eigenanteil von 10 % an den Kosten.
Ein herzliches Dankeschön allen Spendern und Unterstützern.
Vor ein paar Tagen erreichte den EKF e. V. leider eine schlechte Nachricht aus Estância de Brás: der Herd der Schule ist kaputt und eine Reparatur nicht mehr angebracht. Weder die Schule selbst noch die örtliche Verwaltung sehen sich momentan in der Lage, finanzielle Mittel für den Erwerb eines neuen Herdes bereitzustellen.
Ich fliege im Dezember wieder privat nach S. Nicolau und würde mich gern vor Ort darum kümmern, dass die Schule einen neuen Herd erhält, damit die Schulkinder wieder eine warme Mahlzeit erhalten können.
Bitte unterstützen Sie das Vorhaben und überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2(Hamburger Volksbank)
Der EKF e. V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 21.03.2012 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 21.03.2012 für die Jahre 2008 bis 2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e. V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank!!!
16.11.2013