In Zusammenarbeit mit Honorarkonsul Rolf-Dieter Müller unterstützt der EKF e.V. schon seit längerer Zeit die Grundschule 'Polo Abel Djassi' in Boa Entrada mit Schulbüchern und sonstigem didaktischen Material. Der Schulleiter Carlos hat bei dem letzten Besuch von Honorarkonsul Müller sowie von uns im gerade vergangenen Januar auf die schrecklichen Zustände der sanitären Anlagen hingewiesen und unsere persönliche Augenscheinnahme hat diese Aussage (leider) vollumfänglich bestätigt.
Inzwischen sind die beiden Toiletten wegen starkem Schimmelbefall und aufgrund der maroden Bausubstanz komplett gesperrt, d.h. es gibt derzeit überhaupt keine benutzbaren Toiletten für die Kinder! Da das massive Schadenbild an der Bausubstanz eine Renovierung der sanitären Anlagen nahezu ausschließt, besteht die Absicht, die Toiletten in einem schon bestehenden Nachbargebäude unterzubringen.
Nun hat Dede, der Handwerker unseres Vertrauens, 'Maß' genommen und die Kosten exakt kalkuliert. Es entstehen zwei Eingänge getrennt für Jungen und Mädchen. Die Jungentoilette erhält eine abschließbare Toilette sowie zwei Pissoirs und natürlich Handwaschbecken. Die Mädchenseite wird aus zwei abschließbaren Toilettenräumen mit Handwaschbecken bestehen. Die Räume sind dann natürlich gefliesst und gestrichen.
Die Gesamtkosten inkl. der Rohrverlegung betragen ca. 4.000,-- .
Für die Realisierung der Renovierung wird dringend Unterstützung benötigt.
Wir freuen uns über jede Spende für unsere humanitären Hilfsprojekte in der Republik Kap Verde. Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort: 'Schule Boa Entrada' auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)
Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 11.09.2017 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 11.09.2017 für die Jahre 2014 bis 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!
7.2.2018