Eine leichte Traurigkeit bekommt man schon, wenn der letzte Arbeitstag unseres Schulrenovierungsprojektes in São Miguel (Insel Santiago) zu Ende gegangen ist. Natürlich ist es auch ein Gefühl einer Zufriedenheit über das Vollbrachte.
Es war eine großartige Leistung von allen Beteiligten. Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie die Bevölkerung sind sehr dankbar für alles, was wir dort erwirkt haben.
Die Tische und Stühle sind fertig, gestrichen und geschliffen. Auch unsere Kostenplanung wurde voll eingehalten. Man sieht es den Schülerinnen und Schülern an, wie glücklich sie sich in ihren neuen Räumen fühlen.
Die Schulleitung und das gesamte Lehrerteam haben mich gebeten, dem EKF e.V. und allen Spenderinnen und Spendern herzlich zu danken.
Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten - finanziert durch den EKF e.V. und mit großzügiger Unterstützung der Corinna-Krüger-Stiftung - erstrahlt die Grundschule Escola José Delgado Freire in São Miguel in neuem Glanz. Die Maßnahme kostete fast 11.000 Euro.
In drei Bauabschnitten wurden sämtliche Gebäude der Grundschule komplett saniert. Die Grundschule in São Miguel verfügt über drei große Gebäude, 2 kleine Gebäude, 1 Küche, 1 Büro sowie 1 Toilette (getrennt Mädchen und Jungen). Die Grundschule in São Miguel hat momentan 152 Schülerinnen und Schüler sowie 8 Lehrkräfte.
Zuletzt erhielten sämtliche Tische und Stühle der Grundschule Escola José Delgado Freire eine professionelle Überarbeitung - Kostenpunkt: umgerechnet 1.500 Euro. Es handelte sich um insgesamt um 46 Tische sowie 92 Stühle. Die Kosten pro Tisch betrugen 1.200,- Escudos. Die Kosten pro Stuhl betrugen 800 Escudos. Diese Maßnahme konnte ebenfalls durch die großzügige Unterstützung der Corinna-Krüger-Stiftung durchgeführt werden.
Der EKF e.V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 4.03.2015 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 4.03.2015 für die Jahre 2011 bis 2013 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!
19.11.2016