Spendenaufruf: Errichtung einer Schulbibliothek für die Grundschüler in Nhagar

In Zusammenarbeit mit dem Honorarkonsulat der Republik Kap Verde im Saarland hat der EKF e.V. begonnen, in der Grundschule Escola Polo No. III in Nhagar eine Schulbibliothek aufzubauen.

Mittels der Schulbücher sollen die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Escola Polo No. III de Nhagar in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben unter Aufsicht der Lehrer mit den richtigen Büchern in der Schule zu erledigen.

Honorarkonsul Rolf-Dieter Müller und Frau Gudrun Müller übergaben kürzlich in einer feierlichen Zeremonie im Namen des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e.V. an die Schulleitung der Grundschule eine erste „Schulbuch-Spende“: für jede Klassenstufe pro Unterrichtsfach je 3 Bücher. Der Bezug der Bücher im Wert von ca. 2.500 Euro erfolgte über den lokalen Buchhandel in Praia.

Die Grundschule von Nhagar liegt im Bezirk Assomada auf der Insel Santiago. Die Schule ist nur mit den einfachsten Mitteln ausgestattet. Es besteht ein besonderer Bedarf an Anschauungsmaterial sowie Lese- und Lehrmaterial in portugiesischer Sprache.

Ziel ist es, die Schulbibliothek kontinuierlich mit weiteren benötigten Schulbüchern für jedes Unterrichtsfach und jede Klassenstufe aufzustocken.

Hierfür werden weitere Spenden benötigt.
Bitte helfen Sie uns, die Grundschüler von Nhagar dabei zu unterstützen, einen kostenlosen Zugang zu aktuellem Bildungsmaterial zu erhalten.

Spenden sind erbeten unter dem Stichwort: „Schule Nhagar“:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e.V.
Hamburger Volksbank
BLZ: 201 900 03
Konto-Nr.: 51129302

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 21.03.2012 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 21.03.2012 für die Jahre 2008 bis 2010 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Arne Lund
22.7.2013