Wir sind mitten im Arbeitsprozess! Alles läuft nach Plan und Dede hat gute Mitarbeiter, welche ausgezeichnete Arbeit leisten. Momentan sind die Ausbesserungen außen und innen so gut wie abgeschlossen. Die Risse sind verschwunden und ab kommender Woche beginnen schon die ersten Streicharbeiten. Jetzt wird an der Außenfront gearbeitet. Es entsteht ein sicherer Metallzaun rund um das gesamte Gebäude, der zum Schutz der Kinder dient. Anschließend beginnen die Dacharbeiten.
Wir haben großen Zuspruch von den dort wohnenden Menschen, und auch die Camera Santa Cruz steht uns bei allen auftretenden Schwierigkeiten sofort zur Verfügung. Probleme gab es mit dem Strom. Die Camara Santa Cruz hat uns unverzüglich einen Stromerzeuger zur Verfügung gestellt. Auch haben wir genügend Wasservorräte, welche für den Bau benötigt werden.
Allen Spendern des EKF sei nochmals herzlichen Dank zugerufen. Es wird wieder ein tolles Projekt!
Es wäre schön, wenn es uns gelänge, durch weitere Spenden, auch in Zukunft die Situation für Kinder zu verbessern, die in ländlichen Strukturen leben. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung, um weitere Kindergärten und Schulen sanieren zu können.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort: „Sanierungsprojekte“ auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)
Der EKF e. V. ist wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 11.09.2017 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 11.09.2017 für die Jahre 2014 bis 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil der EKF e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!