Letzte Woche wurden von unserem bewährten Handwerkerteam die erforderlichen Baumaterialien für die Sanierung des Kindergartens „Jardim dos Flores“ in Ponta Achada erworben. Diese Woche beginnen die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen.
Der Gesamtaufwand beträgt 6.000 Euro – davon hat der EKF e. V. einen Anteil in Höhe von 75 % (= 4.500 Euro) übernommen. Die erforderlichen restlichen 25 % (= 1.500 Euro) wurden von der Camera Santa Cruz übernommen. Bereits in der Vergangenheit hat der EKF e. V. mit der Camera Santa Cruz vertrauensvoll zusammengearbeitet und so verschiedene Projekte gemeinsam realisieren können.
Im Kindergarten werden aktuell insgesamt 50 Kinder von 3 Erzieher*Innen in zwei Schichten betreut werden. Morgens werden 26 Kinder in die Obhut der engagierten Erzieher*Innen gegeben und 24 Kinder besuchen nachmittags die Einrichtung.
Der Ponta Achada Kindergarten, genannt Jardim das Flores, wurde 2009 gebaut. Der Platz verschlechterte sich aufgrund der verwendeten Materialien, insbesondere Sand, schnell und war von schlechter Qualität.
Ein weiteres Problem ist der Wasserabfluss vom Dach. Beim Bau wurde dieser Wasserabfluss nicht berücksichtigt, und jedes Jahr während der Regenzeit, wenn die Schule normalerweise Ferien hat, sammelt sich das Wasser an der Decke, ohne Abflussmöglichkeit, und dringt in die Platte ein. Jahr für Jahr hat diese Situation die Platte beschädigt, so dass es heute keine andere Lösung gibt, als sie abzureißen und ein neues Dach zu bauen.
Die Türen und Fenster und der Lack wurden nie gepflegt. Eine Wartung ist nie erfolgt. So müssen Türen, Fenster, Bad, Elektroanschlüsse und Farbe ersetzt werden.
Für weitere Sanierungsmaßnahmen von Kindergärten und Schulen in der Republik Kap Verde ist der EKF e. V. auf Spenden angewiesen.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)
Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 23.07.2020 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 23.07.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!