Spendenaufruf für neues Schul-Renovierungsprojekt: Escola de Săo Cristavăo

Escola de Săo Cristavăo

Die kleine Landschule Escola de Săo Cristavăo liegt in einer sehr abgelegenen ländlichen Gegend nahe S. Christoph auf der Insel Santiago. Die Schule wird aktuell von 26 Schüler*Innen besucht und verfügt über einen großen Saal, eine Küche, einen Vorratsraum sowie zwei Toiletten.
 
Nach Inspektion der Schule mit dem bewährten Handwerkerteam sind folgende Maßnahmen erforderlich: kompletter Anstrich, diverse Ausbesserungsarbeiten sowie ein neuer Bodenbelag (Mosaik) im Saal. Von den 10 Fenstern müssen 2 Stück erneuert und 8 Stück repariert werden. Die Wasserkanalisation sowie die Elektrizität muss neu gelegt werden. Auch dass Dach bedarf einer Reparatur.
Vor dem Eingang werden Kassetten gelegt.

Der Gesamtaufwand beträgt 6.000 Euro, wovon der EKF e. V. einen Anteil in Höhe von 75 % (= 4.500 Euro) übernehmen wird. Die erforderlichen restlichen 25 % (= 1.500 Euro) werden vom Ministerio da Educacăo übernommen. Bereits in der Vergangenheit hat der EKF e. V. mit dem Ministerio da Educacăo kooperieren können und verschiedene Projekte gemeinsam realisieren können.

Der EKF e. V. möchte die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in der Escola de Săo Cristavăo alsbald vornehmen lassen und bittet Sie um eine Spende.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende unter dem Stichwort Escola de Săo Cristavăo auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 23.07.2020 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 23.07.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bob Stotzka