Nachdem die abschließenden Baumaßnahmen in den letzten beiden Monaten durch ausgiebigen Regen etwas ausgebremst wurden, konnte jetzt unser jüngstes Sanierungsprojekt nunmehr erfolgreich fertiggestellt werden.
Zuletzt wurde die Decke noch mit Dichtungsschlämme versehen und der finale Anstrich in den gewohnt frischen, einladenden Farben vorgenommen.
Auch dieses Projekt zeigt eindrucksvoll, wie viel man mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand erreichen kann, wenn ehrenamtliche Tätigkeit, ein motiviertes und vom karitativen Charakter ebenfalls überzeugtes Bauteam und die örtliche Verwaltung zusammenarbeiten.
Unserem Vereinsmitglied, Bob Stotzka gebührt für seinen unermüdlichen Einsatz für die Kinder auf Cabo Verde, wiederum unser besonderer Respekt und Dank.
Ebenfalls danken wir unseren bewährten Bauunternehmer, Dede Landim, dem zuständigen Delegado, Francisco Semedo, der Câmara Calheta für die Mitfinanzierung der Maßnahme und allen weiteren Beteiligten.
Allen Spenderinnen und Spendern ein herzliches „muito obrigado“. Ohne Sie/Euch wäre es nicht möglich, solche wertvollen Maßnahmen umzusetzen.
Da die Not und der Bedarf nach wie vor groß ist, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns auch weiterhin die Treue halten würden und sogar weitere Unterstützer finden könnten.
Konkret planen wir auch im Jahr 2025 ein vergleichbares Projekt, für das wir bereits jetzt um Unterstützung bitten.
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)
Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 25.04.2024 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 25.04.2024 für die Jahre 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!