Sanierung des Kindergartens Jardim Infantil Crescer in Monte Poussada

Kindergarten Jardim Infantil Crescer

Anlässlich eines Aufenthaltes auf Santiago haben wir die Gelegenheit genutzt, um das anstehende Sanierungsprojekt „Jardim Infantil Crescer“ in Monte Poussada nochmals in Augenschein zu nehmen. 

Der in den Bergen von Santa Miguel gelegene kleine Kindergarten ist dringend renovierungsbedürftig. Teile der Bausubstanz sind mit Rissen durchsetzt und auch der Allgemeinzustand ist äußerst marode. 

Die eingebundenen zuständigen Stellen sind daher sehr froh, dass sich der EKF e. V. auch in diesen schwierigen Zeiten weiterhin um die Kinder in strukturschwachen Regionen von Cabo Verde kümmert.

Der Kindergarten wurde im Jahr 2003 fertiggestellt. Etwa 40 Kinder sollen dort zukünftig in zwei Schichten betreut werden. Soeben fertig erstellt wurde eine zum Kindergarten führende Teerstraße, die das Erreichen des Kindergartens deutlich erleichtert.

Der Schwerpunkt der Kosten in Höhe von umgerechnet ca. 6.000 Euro liegt in der aufwändigen Dachsanierung. Dazu kommen die üblichen Sanierungsarbeiten wie Ausbesserung/Erneuerung der Fenster und des Fußbodens sowie der Anstrich.

Die Câmara Municipal Santa Miguel beteiligt sich mit 25 % an den Gesamtkosten in Höhe von umgerechnet ca. 6.000 Euro.

Es ist ein kleiner „schnuckeliger“ Kindergarten, und alle Beteiligten freuen sich auf die Renovierung mit Hilfe des EKF e. V.! Schön wäre es, wenn wir im Frühjahr mit den Bauarbeiten beginnen könnten.

Für diese Sanierungsmaßnahme ist der EKF e. V. dringend auf Spenden angewiesen.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V unter dem Stichwort: Jardim Infantil Crescer.

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 23.07.2020 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 23.07.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Marlies Wiest-Jetter, Bernd Jetter