Projekt zur Hilfe von behinderten Kindern und Jugendlichen auf Cabo Verde

Hilfsprojekt zur Finanzierung benötigten Therapiematerials.

Auch im Jahr 2026 wird der EKF e. V. die Hilfe für Cabo Verde fortsetzen.

Nach erfolgreichem Abschluss des jüngsten Sanierungsprojektes planen wir als nächste Maßnahme eine konkrete Unterstützung von behinderten Kindern. 

Nach wie vor ist das Thema „Behinderung“, speziell von Kindern und Jugendlichen, auch auf Kap Verde noch mit vielen Stigmata behaftet. So wurden vor noch nicht allzu langer Zeit Behinderte von ihren Familien sogar noch quasi zu Hause „versteckt“ und damit von einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weitgehend ausgeschlossen.  

Hier setzt die gemeinnützige Arbeit des örtlichen Vereins „Colmeia“ an, der auf die Überwindung der Vorurteile hinwirkt und für behinderte Kinder und Jugendliche unermüdlich verschiedene Therapien und Inklusionsmaßnahmen anbietet.

Dass diese wertvolle Arbeit bei den Betroffenen auch wirklich ankommt, konnten wir durch persönliche Kontakte und private Sachspenden in der Vergangenheit zweifelsfrei bestätigen. 

Nun hat Colmeia einen aktuellen Bedarf an konkretem therapeutischem Material (u. a. Gehhilfen, Therapieliegen, Audiometer zum Test von Schwerhörigkeit) an den EKF e. V. herangetragen.  

Die Kosten belaufen sich auf rund 4.000 Euro. Und das Ziel ist die baldige Finanzierung des dringlich benötigten Therapiematerials. 

Für die Realisierung dieses und zukünftiger Hilfsprojekte bitten wir um Ihre Unterstützung.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 25.04.2024 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 25.04.2024 für die Jahre 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Wie immer wird die Sicherstellung der Umsetzung des Projektes auch diesmal durch persönliches Engagement von Mitgliedern des EKF e. V. vor Ort begleitet und validiert werden.

Bernd Jetter