Umfangreiche Schulbuchspende des EKF e. V. geplant

Schule „Adelo Veiga“ in Veneza

Der EKF e. V. möchte auch in diesem Jahr wieder eine umfangreiche Schulbuchspende realisieren.

In diesem Jahr möchte der EKF e. V. die Schule „Adelo Veiga“ in Veneza (Calheta S. Miguel) mit dringend benötigten Schulbüchern und didaktischem Lernmaterial ausstatten. 

Die benötigten Schulbücher werden außerdem an zwei weitere Schwesterschulen verteilt: Grundschule Ponta Verde und Liceu Veneza.

Mit dieser für den Spät-Herbst 2023 geplanten Schulbuchspende in Höhe von ca. 3.000 Euro kämen rund 600 Schüler’innen in den Genuss aktueller Schulbücher.

Der EKF e. V. bittet um Ihre Unterstützung, um auch dieses Projekt stemmen zu können:
Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:
Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)
Zuletzt zum Jahresende 2022 konnte der EKF e. V. dank großzügiger Spenden seiner Mitglieder, Förderer und Freunde umfangreiches didaktisches Schulmaterial und verschiedene dringend benötigte Schulbücher (diverse Unterrichtsfächer) zur Verfügung zu stellen.

Ausgestattet wurden 2022 gleich drei verschiedene Schulen: „Alvaro Furtado“ (Achada Bolanha), „Escola Basica der Hortelao“ (Hortelao) und die „Escola Andre Tavares“ (Principal). Diese Schulen liegen in der ärmsten Region Calheta S. Miguel.

Die Schulbücher und das didaktische Material im Wert von umgerechnet mehreren Tausend Euro wurden vor Ort erworben und von unserem Vertrauensmann Bob Stotzka im Namen des EKF e. V. den dortigen Schuldirektoren übergeben.
Für weitere Schulbuchspenden bzw. Sanierungsmaßnahmen von Kindergärten und Schulen in der Republik Kap Verde ist der EKF e. V. auf Spenden angewiesen.
Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 23.07.2020 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 23.07.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Arne Lund