Erfolgreicher Abschluss - Sanierung des Kindergartens Jardim Infantil Crescer in Monte Poussada

Kindergarten Jardim Infantil Crescer

Am vergangenen Mittwoch war es so weit:
Der sanierte Kindergarten Jardim Infantil Crescer in Monte Poussada wurde im Beisein der dortigen Bevölkerung feierlich übergeben. Vor allem für die Kinder mit den Lehrkräften wird dieser Tag unvergessen bleiben.

Natürlich war der Presidente de Câmara Municipal Santa Miguel mit vielen leitenden Mitarbeitern sowie der Delegierte des Schulwesens mit dabei. Auch der hiesige Kommandant der Polizei ließ es sich nicht nehmen, an der Feier teilzunehmen. 

Das staatliche Fernsehen RTC strahlte am Abend sogar einen Bericht über dieses Ereignis aus

Nachdem offiziellen Teil bedachte uns das Küchenpersonal noch mit einem schmackhaften Mittagessen.

Ein ganz großes Lob und Dankeschön allen EKF-Mitgliedern! Es war eine gelungene Investition!

Dieses Sanierungsprojekt, das der EKF e. V. in Zusammenarbeit mit der Câmara Municipal Santa Miguel durchführte, hatte einen Umfang von 6.000 Euro. Die Câmara Municipal Santa Miguel beteiligte sich mit 25 % an den Gesamtkosten.

Für weitere Sanierungsmaßnahmen in anderen Kindergärten und/oder Schulen ist der EKF e. V. dringend auf Spenden angewiesen.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V unter dem Stichwort: Sanierung Kindergärten/Schulen

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 23.07.2020 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 23.07.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bob Stotzka