Umfangreiche Schulbuchspende des EKF e. V. übergeben

Umfangreiche Schulbuchspende

Ende Oktober 2023 war es soweit: Es war wieder ein großer Erfolg, als wir mit dem Hilux der hiesigen Schulverwaltung nach Praia fuhren. Wir waren außer dem Fahrer vier Personen: der Delegado, die Schulleiterin, Chico und ich. Chico ist der Koordinator und machte vorab alle Bestellungen.

Die Schulmaterialien kommen zwei Schwesternschulen zugute, nämlich für die Grundschule Ponta Verde sowie für das Liceu Veneza.

Der Einkauf verlief reibungslos durch die gute Vorarbeit von Chico.
Gegen Mittag waren wir in Veneza, und das Lehrpersonal sowie die Schüler’innen der Schule „Adelo Veiga“ warteten bereits auf uns.

Die Freude war unbeschreiblich, als das gesamte Material in der Bibliothek aufbereitet wurde.

Ein voller Erfolg des EKF e. V. - verbunden mit vielem Dank von allen Seiten!

Nach Kaffee und leckerem Kuchen konnten wir uns von der Schule glücklich verabschieden.

Nochmals herzlichen Dank für diese großzügige Hilfe allen Mitgliedern des EKF e. V.!

Die benötigten Schulbücher werden außerdem an zwei weitere Schwesterschulen verteilt: Grundschule Ponta Verde und Liceu Veneza.

Mit dieser Schulbuchspende in Höhe von ca. 3.000 Euro kommen insgesamt  rund 600 Schüler’innen in den Genuss aktueller Schulbücher.

Der EKF e. V. möchte auch zukünftig wieder umfangreiche Schulbuchspenden realisieren.

Der EKF e. V. bittet um Ihre Unterstützung, um auch zukünftige Projekte stemmen zu können.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Europäisch-Kapverdischen Freundeskreis e. V.:

Europäisch-Kapverdischer Freundeskreis e. V.
IBAN: DE42 2019 0003 0051 1293 02
BIC: GENODEF1HH2
(Hamburger Volksbank)

Wir sind wegen der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch Bescheinigung des Finanzamt Hamburg-Nord (Steuer-Nr.: 17 / 423 / 03523) vom 23.07.2020 als gemeinnützig anerkannt bzw. nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg-Nord vom 23.07.2020 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bob Stotzka